Reinheitsgebot
Ur-Krostitzer feinherbes Pilsner wird streng nach dem Deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut, welches durch Herzog Wilhelm IV. erlassen wurde. Dieser Erlass regulierte einerseits die Preise, andererseits die Inhaltsstoffe des Bieres: Ausschließlich Wasser, Gerstenmalz und Hopfen dürfen beim Bierbrauen verwendet werden. Um aus diesen Zutaten ein Bier zu brauen, wird zusätzlich Hefe benötigt. Dies war auch im Mittelalter schon bekannt und hat sich bis heute als einer der wesentlichen Gärzutaten in den Köpfen der Biertrinker verankert. Seine ausgezeichnete Mineralisierung gibt Ur-Krostitzer Frische und seinen unverwechselbaren feinherben Geschmack. Exzellentes Bier zu brauen hat in Krostitz seit Jahrhunderten Tradition und unsere Braumeister bewahren das Geheimnis dieser Braukunst. So hat sich Ur-Krostitzer feinherbes Pilsner unter Bierkennen einen Namen gemacht.

